Stand: Juni 2026. Diese AGB müssen dem Auftraggeber vor Vertragsschluss wirksam zur Kenntnis gegeben werden. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag gehen diesen AGB vor.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Lieferungen und Leistungen der VK Elektro GmbH, Fontanestraße 8 A, 31785 Hameln, insbesondere für Elektroinstallationen, Reparaturen, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, Modernisierungen, Beratungsleistungen sowie sonstige elektrotechnische Dienstleistungen.
Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sowie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn die VK Elektro GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.
Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung der AGB. Bei Verbrauchern erfolgt die Einbeziehung nur, wenn vor Vertragsschluss ausdrücklich auf die AGB hingewiesen wird und der Auftraggeber eine zumutbare Möglichkeit hat, ihren Inhalt zur Kenntnis zu nehmen.
2. Angebote, Vertragsschluss und Unterlagen
Angebote der VK Elektro GmbH sind, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, durch Unterzeichnung eines Angebots, durch ausdrückliche Beauftragung des Auftraggebers oder durch Beginn der Ausführung nach vorheriger Abstimmung zustande.
Angaben in Prospekten, Skizzen, technischen Beschreibungen, Abbildungen oder auf der Webseite sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich Vertragsbestandteil werden. An Kostenvoranschlägen, Planungsunterlagen, Zeichnungen und technischen Konzepten behält sich die VK Elektro GmbH alle Rechte vor. Sie dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
3. Leistungsumfang und technische Ausführung
Umfang, Art und Ausführung der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Leistungsverzeichnis oder der sonstigen individuellen Vereinbarung. Die VK Elektro GmbH führt die vereinbarten Leistungen fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Technik aus.
Technisch notwendige oder sinnvolle Anpassungen bleiben zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind, den Vertragszweck nicht beeinträchtigen und keine wesentliche Preiserhöhung verursachen. Werden während der Arbeiten zusätzliche Leistungen erforderlich, informiert die VK Elektro GmbH den Auftraggeber und stimmt das weitere Vorgehen ab. Unaufschiebbare Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder zur Vermeidung erheblicher Schäden bleiben hiervon unberührt.
Materialien, Bauteile oder Geräte, die der Auftraggeber bereitstellt, werden nur verarbeitet, wenn sie technisch geeignet und sicher verwendbar sind. Für Mängel, die auf vom Auftraggeber bereitgestellte ungeeignete Materialien, unvollständige Informationen oder fehlerhafte Vorleistungen Dritter zurückzuführen sind, haftet die VK Elektro GmbH nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für die Leistung erforderlichen Informationen, Zugänge und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorliegen. Dazu gehören insbesondere:
- freier und sicherer Zugang zu den Arbeitsbereichen, Verteilungen, Zählerplätzen und technischen Anlagen,
- Hinweise auf bekannte Leitungsführungen, verdeckte Installationen, Vorschäden, Feuchtigkeit, Brandschutzvorgaben oder besondere Gebäudeeigenschaften,
- erforderliche Genehmigungen, Zustimmungen von Eigentümern, Vermietern, Verwaltern oder sonstigen Dritten,
- rechtzeitige Bereitstellung von Plänen, Unterlagen und Zugangsdaten, soweit diese für die Ausführung notwendig sind.
Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, können nach den vereinbarten oder üblichen Sätzen berechnet werden, soweit der Auftraggeber dies zu vertreten hat.
5. Termine und Ausführungsfristen
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung, nachträgliche Leistungsänderungen, Lieferengpässe, behördliche Vorgaben, höhere Gewalt oder andere von der VK Elektro GmbH nicht zu vertretende Umstände verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
Erkennt die VK Elektro GmbH, dass ein vereinbarter Termin voraussichtlich nicht eingehalten werden kann, informiert sie den Auftraggeber unverzüglich und stimmt das weitere Vorgehen ab.
6. Preise, Kostenvoranschläge und Zusatzleistungen
Es gelten die vereinbarten Preise. Soweit kein Festpreis vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand, den vereinbarten Stunden- oder Verrechnungssätzen sowie den eingesetzten Materialien. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Kostenvoranschläge sind fachkundige Schätzungen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Erstellung bekannten Umstände. Zeigt sich während der Ausführung, dass der geschätzte Aufwand wesentlich überschritten wird, informiert die VK Elektro GmbH den Auftraggeber, soweit dies vor Fortsetzung der Arbeiten zumutbar möglich ist.
Nachträglich gewünschte Änderungen, Erweiterungen oder Zusatzleistungen werden gesondert vergütet, sofern sie nicht bereits im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten sind.
7. Zahlung, Abschläge und Verzug
Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Bei größeren oder länger laufenden Aufträgen kann die VK Elektro GmbH angemessene Abschlagszahlungen für erbrachte Leistungen, gelieferte Materialien oder nachweisbare Aufwendungen verlangen.
Der Auftraggeber kommt nach den gesetzlichen Vorschriften in Verzug. Im Verzugsfall ist die VK Elektro GmbH berechtigt, Verzugszinsen und erforderliche Mahn- oder Rechtsverfolgungskosten nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Bei Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Rechte unberührt.
8. Abnahme und Dokumentation
Werkleistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen, soweit die Abnahme nach der Art der Leistung nicht ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Vorbehalte wegen bekannter Mängel sind bei der Abnahme mitzuteilen.
Nimmt der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch oder lässt er eine angemessene Frist zur Abnahme ohne berechtigte Verweigerung verstreichen, können die gesetzlichen Folgen einer Abnahme eintreten. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere ein Hinweis in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder verweigerten Abnahme, erfüllt sind.
Soweit Prüfprotokolle, Messwerte, Beschriftungen oder Dokumentationen Vertragsbestandteil sind oder gesetzlich erforderlich werden, werden diese in angemessenem Umfang bereitgestellt.
9. Mängelrechte und Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die VK Elektro GmbH hat zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel möglichst zeitnah mitzuteilen und der VK Elektro GmbH eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben.
Keine Mängelansprüche bestehen für Schäden oder Funktionsstörungen, die auf unsachgemäße Nutzung, eigenmächtige Änderungen, Eingriffe Dritter, fehlende Wartung, ungeeignete vom Auftraggeber gestellte Materialien oder vom Auftraggeber zu vertretende Umstände zurückzuführen sind.
Gesetzliche Ansprüche wegen Mängeln, insbesondere bei Bauwerken oder Arbeiten an einem Bauwerk, bleiben unberührt.
10. Haftung
Die VK Elektro GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie in allen weiteren Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die VK Elektro GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11. Verbraucherwiderruf bei Fernabsatz und Außer-Haus-Verträgen
Schließt ein Verbraucher einen Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel, zum Beispiel per Telefon oder E-Mail, oder außerhalb der Geschäftsräume der VK Elektro GmbH, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. In diesem Fall erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular.
Soll die VK Elektro GmbH auf Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, kann eine ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers erforderlich sein. Der Verbraucher wird in diesem Fall gesondert über die Folgen, insbesondere über einen möglichen Wertersatz, informiert.
Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht, zum Beispiel bei dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten auf ausdrückliche Aufforderung des Verbrauchers, bleiben unberührt.
12. VOB/B, Bauleistungen und besondere Vertragsgrundlagen
Die VOB/B gilt nur, wenn sie ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde. Gegenüber Verbrauchern wird die VOB/B nicht durch bloßen Hinweis auf diese AGB einbezogen. Bei Unternehmern kann die VOB/B für Bauleistungen gesondert vereinbart werden, sofern sie unverändert einbezogen und dem Auftraggeber in zumutbarer Weise zugänglich gemacht wird.
Soweit individuelle Vereinbarungen, ein Leistungsverzeichnis, technische Normen, Herstellerangaben, Netzbetreiber-Vorgaben oder behördliche Anforderungen gelten, gehen diese den allgemeinen Regelungen dieser AGB vor.
13. Datenschutz, Streitbeilegung und Schlussbestimmungen
Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies für die Vertragsdurchführung, Kommunikation, Abrechnung, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder auf Grundlage einer sonstigen gesetzlichen Erlaubnis erforderlich ist. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
Die VK Elektro GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern im Einzelfall keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der VK Elektro GmbH.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Hinweis für die betriebliche Praxis: Diese AGB sollten jedem Angebot und jeder Auftragsbestätigung beigefügt oder dort klar verlinkt werden. Bei Verbraucherverträgen außerhalb der Geschäftsräume oder per Fernkommunikation sollte zusätzlich die passende Widerrufsbelehrung verwendet werden.